Alles was Recht ist
AGBs der HZW GmbH
Die nachstehenden Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich vom Kunden anerkannt, soweit nicht abweichendes schriftlich vereinbart wird. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch uns entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. Unsere Angebotspreise verstehen sich im Zweifel als Nettopreise in Euro zuzüglich der Mehrwertsteuer.
Die angegebenen Preise gelten ab Werkstatt. Vereinbarungen der VOB – insbesondere die der Gewährleistungsfrist – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung spätestens bei Vertragsabschluß.
Tritt der Kunde von einem bereits fest erteilten Auftrag zurück, gilt ein Schadenersatz von 25% der Auftragssumme zu den bereits entstandenen Kosten als fest vereinbart.
3.1 Es ist unser Bestreben, die Arbeiten nach Angaben und Unterlagen des Kunden möglichst genau auszuführen. Angaben und Unterlagen des Kunden gelten aber nur als annähernd genau, es sei denn, eine einzuhaltende Maßgenauigkeit wurde von uns ausdrücklich bestätigt.
3.2 Für die Bearbeitung von kundeneigenen Materialien und Gegenständen übernehmen wir keinerlei Haftung, Dies gilt auch insbesondere für an Kundenmaterial entstandene Fehler und Schäden die durch uns schuldhaft verursacht wurden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3 Wir sind stets bemüht zugesagte Fertigstellungstermine einzuhalten. Vereinbarte Termine gelten aber nur annähernd und vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. Unvorhergesehene Ereignisse sind in unserem handwerklich organisierten Betrieb ausdrücklich auch der Ausfall von Mitarbeitern, verzögerte Materiallieferungen, Verspätungen bei der Fertigstellung vorheriger Arbeiten sowie verspätete Fertigungsangaben des Kunden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet uns eine angemessenen Nachfrist zu setzen. Teillieferungen sind zulässig.
Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Kunden oder einer beauftragten Person über. Die Ware reist in allen Fällen, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Kunden.
Unsere Rechnungen sind Handwerkerrechnungen und sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Lieferung leistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 1% monatlich zu berechnen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt dadurch unberührt. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich vorzunehmen. Bei nicht eingelöster Scheckoder EC-Kartenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,– Euro erhoben.
6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund der Kürze der Bereitstellung und die sofortige Verwendung (z.B. Messe) eine Nachprüfung und eventuelle Nachbesserung durch uns unmöglich ist. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich an uns zu rügen. Stellt der Kunde einen Mangel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden, ansonsten sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
6.2 Bei Mängeln, die nachweislich von uns zu vertreten sind, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache liefern (Nachlieferung). Zur Nachbesserung hat uns der Kunde die Ware zu überlassen. Erforderliche Aufwendungen hierfür wie Transport-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen, sofern sich die Ware noch in unserem Wirkungsgebiet (Raum München) befindet.
6.3 Sollte die Nachbesserung oder -lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen oder erfolglos verlaufen, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
6.4 Wir haften im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen nur für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beschränkt auf die bei Vertragsabschluß voraussehbaren, vertragstypischen Schäden.
6.5 Für Schäden, die an kundeneigener Ware oder Gegenständen entstehen die uns zur Bearbeitung überlassen worden sind, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung, selbst wenn der Schaden durch fahrlässiges Handeln entstanden ist.
6.6 Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere der Ersatz von Folgeschäden sowie entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche die der Kunde – gleich aus welchem Grund – gegen uns geltend macht, bleiben auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
6.7 Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
Holz ist ein Naturprodukt, die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehören zu den Eigenschaften des Holzes und stellt keinerlei Reklamations- und Haftungsgrund dar.
Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übertragen werden, ebenso darf die Ware nicht weiterverarbeitet werden bzw. zur Weiterverarbeitung an Dritte weitergegeben werden.
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München
9.2 Sollten Teile dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand 9/2015
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