3.1 Es ist unser Bestreben, die Arbeiten nach Angaben und Unterlagen des Kunden möglichst genau auszuführen. Angaben und Unterlagen des Kunden gelten aber nur als annähernd genau, es sei denn, eine einzuhaltende Maßgenauigkeit wurde von uns ausdrücklich bestätigt.

3.2 Für die Bearbeitung von kundeneigenen Materialien und Gegenständen übernehmen wir keinerlei Haftung, Dies gilt auch insbesondere für an Kundenmaterial entstandene Fehler und Schäden die durch uns schuldhaft verursacht wurden. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausdrücklich ausgeschlossen.

3.3 Wir sind stets bemüht zugesagte Fertigstellungstermine einzuhalten. Vereinbarte Termine gelten aber nur annähernd und vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse. Unvorhergesehene Ereignisse sind in unserem handwerklich organisierten Betrieb ausdrücklich auch der Ausfall von Mitarbeitern, verzögerte Materiallieferungen, Verspätungen bei der Fertigstellung vorheriger Arbeiten sowie verspätete Fertigungsangaben des Kunden. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet uns eine angemessenen Nachfrist zu setzen. Teillieferungen sind zulässig.