Unsere Rechnungen sind Handwerkerrechnungen und sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Lieferung leistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 1% monatlich zu  berechnen.

Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt dadurch unberührt. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen schriftlich vorzunehmen. Bei nicht eingelöster Scheckoder EC-Kartenzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,– Euro erhoben.