Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übertragen werden, ebenso darf die Ware nicht weiterverarbeitet werden bzw. zur Weiterverarbeitung an Dritte weitergegeben werden.