Wenn wir uns öfters über Sie als Kunden freuen dürfen, …
... legen wir gerne ein Konto für Sie an, beliefern Sie auf Lieferschein und senden Ihnen die Rechnung per Email oder Post zu. Für diese Vorleistung – wir leisten, Sie bezahlen später – benötigen wir unsere, von Ihnen abgezeichneten AGBs mit der Anerkennung unserer Zahlungs- und Liefermodalitäten. Diese AGBs gelten im Geschäftsverkehr als obligatorisch, soweit [...]